AbrechnungKostenübernahme Für gesetzlich Versicherte gibt es preiswerte Zusatzversicherungen, die Behandlungskosten zu unterschiedlichen Anteilen übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung. Als Privatzahler können Sie die Honorare für eine Gesprächstherapie oder eine Beratung als sog. Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Honorare
Ermäßigungen sind ggf. nach Absprache möglich. |