Abrechnung

Kostenübernahme

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist es mir leider nicht möglich, die Behandlung über gesetzliche Krankenversicherungen abzurechnen. Von privaten Krankenversicherungen wird in der Regel ein Teil der Kosten als Heilpraktikerleistung übernommen.

Für gesetzlich Versicherte gibt es preiswerte Zusatzversicherungen, die Behandlungskosten zu unterschiedlichen Anteilen übernehmen.

Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung.

Als Privatzahler können Sie die Honorare für eine Gesprächstherapie oder eine Beratung als sog. Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

Honorare

Erstgespräch: (45 Minuten)  30,- Euro
weitere Einzelsitzungen Gesprächstherapie / Beratung:
(60 Minuten)
60,- Euro
Einmalige Beratung: (90 Minuten) 90,- Euro
Beratungsblock: 3 Termine à 60 Minuten 150,- Euro

Ermäßigungen sind ggf. nach Absprache möglich.